Wichtige Hinweise zur Gestellung von Containern
Soll der Container auf einem privaten Grundstück abgestellt werden?
Dann benötigen Sie keine Genehmigung, aber prüfen Sie folgende Punkte:
- Wie groß soll der Container sein und ist die entsprechende Stellfläche vorhanden?
- Der Container wird mit einem LKW geliefert und nach hinten abgesetzt, so dass beim Anliefern und Abholen mindestens eine Fläche von ca. 10 m frei befahrbar sein muss, zzgl. Containerlänge.
- Mindesteinfahrtsbreite: 2,70m; Mindesthöhe: 3,60m.
- Wenn der Container rückwärts in eine Einfahrt gesetzt werden soll, ist mindestens eine Straßenbreite von ca. 6 m erforderlich.
- Ist der Untergrund des Containerstellplatzes zum Abstellen eines Containers und Befahren eines LKWs von bis zu 26 t geeignet? (Gehwegplatten könnten brechen!)
- Ist der Untergrund auch für die erforderliche Abstützung des LKW bei Aufnahme des vollen Containers geeignet? (Gehwegplatten könnten brechen!)
Soll der Container auf öffentlichem Grund abgestellt werden?
Dann benötigen Sie eine Stellplatzgenehmigung (siehe "Stellplatzgenehmigung").